Nach der Grundkonzeption des § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG tragen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Verantwortung für die Entsorgung solcher Abfälle, die in ihrem Gebiet angefallen sind und ihnen überlassen werden.
Das betrifft grundsätzlich alle Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Solange die Entsorgungskapazitäten der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nicht ausgelastet waren, bestand für diese keine Veranlassung, die Entsorgungsverantwortung etwa für Restabfälle aus Sortieranlagen abzulehnen und die Entsorgung in ihren Anlagen zu verweigern.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 06/2006 (Dezember 2006) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Timur Gelen |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.