Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juni 2005

Seit dem 1. Juni 2005 darf in Deutschland unbehandelter Abfall nicht mehr abgelagert werden. Damit verbunden ist eine erhöhte Nachfrage nach Behandlungskapazitäten in den 16 Bundesländern.

In Nordrhein-Westfalen waren fristgerecht zum 1. Juni 2005 für die Siedlungsabfälle der rd. 18 Millionen Einwohner des Landes flächendeckend ausreichende Behandlungskapazitäten vorhanden. Die erforderlichen Behandlungskapazitäten stehen in 16 Hausmüllverbrennungsanlagen, den vier mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen sowie zusätzlich in Zement- und Kraftwerken zur Verfügung, in denen entsprechend aufbereitete Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden. Dagegen gab es Engpässe bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen, die dadurch entstanden sind, dass die Entsorgungswirtschaft und die Erzeuger von Gewerbeabfällen nicht in vollem Umfang für die Umstellung vorgesorgt hatten. Aufgrund der knappen Entsorgungsmöglichkeiten sind vielfältige Anstrengungen unternommen worden, um den Verwertungsanteil zu erhöhen. Eine weitere Ausweitung sowohl der stofflichen als auch der energetischen Verwertung wird notwendig sein, damit mehr Wertstoffe in guter Qualität erzeugt werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei den mittelkalorischen Sortierresten.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: DepoTech 2006 (November 2006)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: Gudrun Both
 
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