Beitrag der Abfallwirtschaft zur Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland

Die Beiträge der Abfallwirtschaft müssen unter unterschiedlichen Aspekten beurteilt werden.

Zur Energieversorgung tragen nicht nur die Maßnahmen der Abfallwirtschaft bei, die unmittelbar Energie erzeugen und diese als elektrische Energie, Wärmeenergie oder Kraftstoff dem Markt zur Verfügung stellen, sondern ebenso sind die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen zu nennen, die den Energieverbrauch minimieren und durch Effizienzsteigerungen dazu beitragen, dass die zur Herstellung von Materialien und Ressourcen benötigte Energie vermindert wird. Ebenso wird man den Bereich der Abfallwirtschaft weiter verstehen müssen, als dieser durch die Definition des Begriffs Abfall im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gefasst ist, wenn man den Beitrag zur Energieversorgung richtig ermessen will, der durch Stoffe bewirkt wird, die nicht mehr zur Herstellung von Gütern benötigt werden. Anderenfalls käme man schnell zu der Auffassung, dass Stoffe, die noch der Energieerzeugung dienen können, keine Abfälle sind. Unabhängig von allen Normungsbemühungen für Ersatzbrennstoffe, die aus Abfällen hergestellt werden, endet deren Abfalleigenschaft erst in der Brennkammer oder bei anderen stofflichen Umwandlungen. Gleichfalls muss in Betracht gezogen werden, dass gerade für die Herstellung von Biogas oder durch weitere Umwandlung auch von Biokraftstoffen tierische Nebenprodukte, die nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind, eine gewichtige Rolle spielen. Auf diese findet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch gesetzliche Bestimmung keine Anwendung. Gleichwohl werden sie vom weiten europäischen Abfallbegriff erfasst.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Texte zur Abfall- und Energiewirtschaft 2 (2006) (Dezember 2006)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: MinDir Dr. Helge Wendenburg
 
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