Einsatz der heizwertreichen Fraktion in der Rostfeuerung

anhand der Anlagen in Großräschen und Knapsack

Nach In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sind thermische Abfallverbrennungsanlagen als Anlagen zur Beseitigung von Abfällen einzustufen. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass Abfall mit einer heterogenen Zusammensetzung mit dem Hauptziel der Beseitigung des Schadstoffpotentials thermisch behandelt wird. Der wesentliche Unterschied zu Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfällen besteht darin, dass in diesen die hochkalorische Fraktion von Abfällen, die durch eine gezielte Aufbereitung hergestellt wird, mit dem Ziel eingesetzt wird, Regelbrennstoffe durch preiswerten Brennstoff zu substituieren.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Energie aus Abfall 1 (2006) (Dezember 2006)
Seiten: 22
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Berthold Büttenbender
 
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