Neu: IHK-Ergänzungsprüfung zur Mehrspartigkeit für im Netz tätige Meister

Zum Nachweis der Mehrspartenqualifikation können im Netz tätige Meister mit älteren Abschlüssen in einem weiteren Handlungsfeld eine IHK-Ergänzungsprüfung nach der geänderten Vorschrift „Geprüfter Netzmeister“ ablegen.

Die neue Fortbildungsordnung zum Geprüften Netzmeister aus dem Jahr 2005 ist für Facharbeiter und Netzmonteure entwickelt worden, die eine erste netztechnische Berufsqualifikation erworben haben und sich anschließend zum Netzmeister  in einem oder mehreren der möglichen Handlungsfelder Fernwärme, Gas, Strom oder Wasser qualifizieren wollen.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 9-2006 (September 2006)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.- Ing. Axel Fassnacht
Dipl.-Ing. Lothar Schiffmann
 
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