Die Kosten der Zwischenlagerung können nicht in jedem Falle in die Abfallgebühren eingerechnet werden
Das Ablagerungsverbot für unvorbehandelte Abfälle auf Deponien zum 1. Juni 2005 hat in Deutschland zu gravierenden Entsorgungsengpässen geführt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Firmen, die an der Errichtung von mechanisch-biologischen Anlagen beteiligt waren, wurden insolvent, die Inbetriebnahme von Anlagen verzögerte sich aus technischen Gründen, die behandelten Abfälle hielten die Qualitätsanforderungen für die weitere Entsorgung nicht ein oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wurden zusätzliche Mengen an Gewerbeabfällen überlassen, für deren Behandlung sie keine Kapazitäten vorgesehen haben. Die Entsorgungssituation wird sich in den nächsten Jahren nicht entspannen. Studien haben ergeben, daß für vorzubehandelnde Abfälle frühestens 2008 wieder Kapazitäten zur Verfügung stehen.1 Für Ersatzbrennstoffe werden über diesen Zeitpunkt hinaus Entsorgungsengpässe prognostiziert. Die Engpässe bei der Abfallentsorgung werden durch Zwischenlagerungen überbrückt. Nach mehr als einem Jahr nimmt die Zahl der Anträge nicht ab, die zwischengelagerten Mengen steigen weiter. Damit sind neben genehmigungsrechtlichen Problemen zahlreiche Risiken – Brände, Geruch, Ungeziefer – und zusätzliche Kosten verbunden. Am Beispiel des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), des Abfallgesetzes (NAbfG) und der allgemeinen gebührenrechtlichen Grundsätze erörtert der folgende Beitrag anhand bestimmter Fallgestaltungen und Fragestellungen die Kosten der Zwischenlagerung aus der Sicht des Gebührenrechts.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | ZWISCHENLAGERUNG (September 2006) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.