Seit dem Datum 01.06.2005 sind die Zuordnungswerte für Deponien der Klassen I und II einzuhalten. Dies setzt in der Regel eine Vorbehandlung der Abfälle voraus, welche in Müllverbrennungsanlagen (MVA) oder mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) durchgeführt wird.
Unerwartet – obwohl es bei genauerer Betrachtung zu erwarten war – reichen zum einen die bestehenden Kapazitäten zur Vorbehandlung der Abfälle sowie zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen nicht aus, zum anderen sind keine ausreichenden Reservekapazitäten zur Überbrückung von Anlagenstillständen und Anlagenstörungen vorhanden. Alternativ zum Export von Abfällen stellt derzeit eine Zwischenlagerung dieser Abfälle bis zur Verfügbarkeit der fehlenden Behandlungskapazitäten eine Überbrückungsmöglichkeit dar.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 67. Informationsgespräch (September 2006) |
Seiten: | 22 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Martin Brühl Johann Roth |
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