Wettbewerblicher Dialog in der Abfallwirtschaft

Die RL 2004/18/EG sieht als bislang nicht vorgesehenes, neues Optionsmodell1 den wettbewerblichen Dialog vor.

Dieser bildet damit neben offenen, nichtoffenen und Verhandlungsverfahren die vierte Vergabeform. Ihn können die Mitgliedstaaten nach Art. 29 Abs. 1 RL 2004/18/EG bei besonders komplexen Aufträgen vorsehen, müssen dies aber nicht. Deutschland führte den wettbewerblichen Dialog als neue Verfahrensart in § 101 GWB ein und gestaltete ihn im durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz eingefügten neuen § 6a VgV näher aus. Materiell erfolgt zwar die Auftragsvergabe auch bei einem wettbewerblichen Dialog gem. Art. 29 Abs. 1 UAbs. 2 RL 2004/18/EG ausschließlich nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots. Formell findet aber ein Dialog in einer oder mehreren Phasen mit den engeren Bewerbern statt, durch den erst die konkrete Lösung für das vorgesehene Projekt herausgearbeitet wird.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 04/2006 (August 2006)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
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