Nach 30 Jahren wird die Nachsorge von Hausmülldeponien nicht beendet sein. Aus finanzmathematischer Sicht ist gemäß §19(3) DepV für die Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistungen ein Nachsorgezeitraum von mindestens 30 Jahren“ zugrunde zu legen.
Aus naturwissenschaftlich-technischer Sicht bestehen aber erhebliche Zweifel daran, ob die heute stillzulegenden Hausmülldeponien nach 30 Jahren nachsorgefrei im Sinne des §13(5) DepV sein werden. Ein Beispiel: Auch viele der gemeindeeigenen Hausmülldeponien, die in den 1970er Jahren stillgelegt und rekultiviert wurden, können nach nunmehr ca. 30 Jahren durchaus noch nicht als nachsorgefrei gelten. Im Gegenteil: Aktuell legt der Freistaat Bayern ein Finanzierungskonzept für die Untersuchung und Sanierung von gemeindeeigenen Altablagerungen vor. – Dies zeigt: Wenn man Siedlungsabfalldeponien 30 Jahre still liegen“ lässt, liegt das Problem zwar u.U. 30 Jahre unter dem Teppich (bzw. unter einer grünen Rekultivierungsschicht), aber es ist nicht gelöst, sondern es wird auf die nächste Generation vertagt.
Copyright: | © LGA Bautechnik GmbH |
Quelle: | Deponieseminar 2006 (Mai 2006) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dr. Wolf Ulrich Henken-Mellies |
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