Kriterien zur Beendigung der Deponienachsorge: Ergebnisse eines UFOPLAN-Vorhabens

Gemäß Abfallablagerungsverordnung dürfen ab Juni 2005 und Juni 2009 nur noch Abfälle abgelagert werden, wenn sowohl die Abfälle wie auch die Deponien alle Anforderungen der Verordnung erfüllen. Dies hat am 31. Mai 2005 zur Schließung einer Vielzahl an Hausmülldeponien sowie Betriebs- und Boden-/ Bauschuttdeponien geführt. Über deren weitere Stilllegungsmaßnahmen ist daher in Kürze von Deponiebetreibern und Behörden zu entscheiden.

Nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen wie Aufbringung einer Oberflächenabdichtung und Rekultivierung bedürfen Deponien einer unbestimmten Zeit der Nachsorge. Noch entstehendes Sickerwasser und Deponiegas müssen erfasst und behandelt werden. Das Deponieverhalten, d.h. technische Einrichtungen, Bauteile und insbesondere die Emissionen sind zu überwachen.
Die erforderliche Dauer der Nachsorge ist bisher nur eingeschränkt prognostizierbar. Unterschiedliche Prognosen reichen von 30 bis weit über 200 Jahre. Einzelne behördliche Stimmen schließen eine Entlassung von herkömmlichen Hausmülldeponien aus der Nachsorge sogar ganz aus.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 29 - Deponietechnik 2006 (Mai 2006)
Seiten: 22
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Kai-Uwe Heyer
Dr.-Ing. Karsten Hupe
Prof. Dr.-Ing. Rainer Stegmann
Dr. Achim Willand
 
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