Die zur Umsetzung der EU-Deponierichtline (Council Directive 1999/31EC), die eine Verringerung der Ablagerung von biologisch abbaubaren Abfällen auf Deponien vorsieht, erfolgt in Deutschland im Rahmen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und der Deponieverordnung (DepV).
Danach dürfen seit dem 1. Juni 2005 nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, die über ein geringes Emissionspotenzial verfügen. Die Abfälle sind daher in Verbrennungsanlagen oder in Anlagen zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung vorzubehandeln. Die Kriterien zur Beurteilung der abzulagernden Abfälle sind in der AbfAblV festgelegt. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Parameter sind regelmäßig Abfallproben zu entnehmen und zu analysieren. Nachfolgend werden ausgewählte Testmethoden zur Beurteilung der Abfallproben vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus werden Vorschläge zur besseren Durchführung dieser Standardverfahren präsentiert, um einerseits eine sichere Bestimmungsmethode zu gewährleisten, andererseits eine einheitliche Methodenwahl europaweit anzustreben.
| Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
| Quelle: | Band 29 - Deponietechnik 2006 (Mai 2006) |
| Seiten: | 16 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Jörn Heerenklage Prof. Dr.-Ing. Rainer Stegmann |
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