Ausschluss gewerblicher Abfälle von der kommunalen Entsorgung

Bis zum letzten Jahr trat der Konflikt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Gewerbetreibender über die Abnahme von Abfällen in der Regel in der folgenden Fallkonstellation auf: Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger machte von seinem Anschluss- und Benutzungszwang Gebrauch und forderte auf der Grundlage der Überlassungspflichten nach § 13 KrW-/AbfG Abfallmengen ein.

So kam es insbesondere zu Streitigkeiten über die Frage der Pflicht zur Vorhaltung eines Restabfallbehälters nach § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung.Ebenfalls reichlichen Anlass zur juristischen Diskussion bot die Frage der Reichweite der Überlassungspflicht nach § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG. Fragestellungen nach der Überlassungspflicht sind seit dem 01.06.2005 in den Hintergrund getreten. Die mit dem Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle einhergehende Knappheit von Entsorgungskapazitäten hat zu einem dramatischen Preisanstieg und veränderten Verhältnissen in der Entsorgungswirtschaft geführt. Dies hat auch bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Folgewirkungen hinterlassen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006)
Seiten: 7
Preis: € 3,50
Autor: Dr. Andreas Kersting
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.