Neuordnung der Überlassungspflichten und Neustrukturierung der Sammelsysteme

In der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition vom 11.12.2005 heißt es „die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Abfallentsorgung entscheiden können."

Der Satz kann als Bestandsgarantie für die kommunale Abfallwirtschaft interpretiert werden. Dieser Abrede ist allerdings nicht zu entnehmen, inwieweit zur Absicherung der (Wahlfreiheit der) Kommunen auch legislative Änderungen angestrengt werden sollen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Notwendigkeit auf, die Diskussion zur Novellierung der Regelungen der Überlassungspflichten im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wieder aufzunehmen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006)
Seiten: 12
Preis: € 6,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.