Am 1. Januar 2005 trat das europäische Emissionshandelssystem auch in Deutschland in Kraft. Seitdem hat das Augenmerk der betroffenen Anlagenbetreiber auf dem Emissionsmanagement zu liegen.
Neben der Reduktion der eigenen CO2-Emissionen besteht nun die Möglichkeit, Emissionsgutschriften, die auf internationaler Ebene nach den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls generiert worden sind, in das System des europäischen Emissionshandels zu übertragen. Die rechtliche Grundlage bildete dafür eine eigene europäische Verknüpfungs-Richtlinie“ und das diese Richtlinie umsetzende Projekt-Mechanismen- Gesetz (ProMechG), das am 30. September 2005 in Kraft getreten ist. Der vorliegenden Beitrag gibt einen Überblick über die flexiblen Mechanismen des Kyoto- Protokolls, die rechtlichen Voraussetzungen der Verknüpfungs- Richtlinie“ und die Einzelheiten des ProMechG.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | EurUP 05/2005 (Oktober 2005) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann |
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