Notwendige Dauerhaftigkeit der „Teckal“-Kriterien?

Die Frage, ob und inwieweit Geschäfte von öffentlichrechtlichen Körperschaften mit „ihren“ Gesellschaften ausschreibungsfrei sind, ist zum Dauerbrenner der Rechtsprechung im Vergaberecht geworden.

Er betrifft gerade auch die Abfallwirtschaft.1 Besonders aufgeschreckt hat die Entscheidung „Stadt Halle“, nach der jede auch noch so geringe private Beteiligung an einer ansonsten gänzlich in öffentlicher Hand befindlichen Gesellschaft einen Auftrag an diese ausschreibungspflichtig macht.2 Im Fall „Parking Brixen“ ging es darum, ob eine Gesellschaft, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befand, wegen ihrer selbstständigen Stellung ebenfalls nicht freihändig mit einem Auftrag bedacht werden kann. Der EuGH untersuchte, obgleich kein privates Kapital beteiligt war, sehr ausführlich, wie die Gesellschaft von ihrem allgemeinen rechtlichen Zuschnitt wie nach der konkreten Ausgestaltung namentlich der Unternehmenssatzung gegenüber den öffentlichen Anteilseignern selbstständig war.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 02/2006 (April 2006)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
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