Der Beitrag beschreibt einzelne veränderte Rahmenbedingungen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und gibt Hinweise auf zu erwartende Änderungen.
Diese beruhen bei der Beurteilung der Vor- und Zusatzbelastung im Rahmen der Immissionsprognose auf Modifikationen des Schwellenwertkonzeptes durch den Länderausschuss für Immissionsschutz (vgl. Bericht des LAI über die Bewertung von Schadstoffen, für die keine Immissionswerte festgelegt sind 2004/2005). Basierend hierauf hat das MUNLV durch Erlass vom 07.02.2006 Hinweise zur Erforderlichkeit und Durchführung von Sonderfallprüfungen nach Nr. 4.8 TA Luft verbindlich eingeführt. Diese Vorgaben sollten möglichst frühzeitig, d.h. bei der Festlegung der für den Antrag und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erforderlichen Unterlagen geprüft und mit der Behörde abgeklärt werden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Texte zur Abfallwirtschaft (2006) (Mai 2006) |
Seiten: | 17 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl |
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