Im Landkreis Miesbach werden Elektroaltgeräte seit über 10 Jahren gesondert vom übrigen Sperrmüll erfasst.
An 16 der insgesamt 19 Wertstoffhöfe des Landkreises besteht für die Bevölkerung eine entsprechende Abgabemöglichkeit, die auf haushaltsübliche Mengen beschränkt ist. Als Sammelbehälter werden überwiegend gedeckte, seitlich mit einer Schiebeplane versehene und innen geteilte Container mit 40 m³ Fassungsvermögen eingesetzt, wobei eine Vorsortierung in Kühlgeräte, Bildschirmgeräte, Haushaltsgroßgeräte sowie in Kleingeräte erfolgt, die in Gitterboxen in die Container gegeben werden. An Wertstoffhöfen mit beschränktem Platz werden Container ohne Teilung mit ca. 13,5 m³ Fassungsvermögen sowie eine Gitterbox für Kleingeräte eingesetzt. Leuchtstofflampen werden am Wertstoffhof in geschlossenen Behältern von ca. 1 m³ Fassungsvermögen, Sonderformen in 120 l-Fässern gesammelt.
| Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
| Quelle: | Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Was kommt auf die Kommunen zu? (Januar 2005) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Walter Hartwig |
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