Am 1. Juni 2005 wurde in Deutschland in Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung fristgerecht und flächendeckend die Ablagerung unbehandelter biologisch abbaubarer sowie organikhaltiger Siedlungsabfälle auf Deponien beendet. Gleichzeitig wurden ca. 200 Deponien stillgelegt, die den Anforderungen nicht mehr entsprachen. Damit ging eine Jahrhunderte währende Ära der Abfallentsorgung zu Ende, die gekennzeichnet war vom Vergraben und Vergessen“ von Abfällen.
Eine Ära, in der zahllose Altstandorte und Altlasten angelegt wurden, die später gegebenenfalls ein-mal von nachfolgenden Generationen teuer und aufwendig saniert werden müssen. Dieser tief greifende Einschnitt in der Siedlungsabfallwirtschaft ist vergleichbar mit der Einführung des Katalysators für PKW oder den Regelungen der 17. BImSchV für Müllverbrennungsanlagen zu Beginn der 90er-Jahre. Mit den Regelungen der Abfallablagerungsverordnung geht Deutschland dabei deutlich über das Ziel der Deponierichtlinie der Europäischen Union hinaus und setzt wesentliche Regelungen der Richtlinie auch bereits zu einem wesentlichen früheren Zeitpunkt um.
Die strengeren Vorgaben sind mit dem EG-Recht vereinbar, wie der EuGH in seinem Urteil vom 14.11.2005 im Rechtsstreit Deponiezweckverband Eiterköpfe gegen das Land Rheinland-Pfalz“ bestätigte. Damit war nach zwölf Jahren Übergangsfrist – resultierend aus der TA Siedlungsabfall (TASi) von 1993 – endgültig der Weg frei für die Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle ab dem 1. Juni 2005. Zur Erfüllung der Anforderungen der Ablagerungsverordnung mussten zahlreiche neue Müllverbrennungsanlagen und technisch anspruchsvolle mechanisch-biologische Behandlungsanlagen errichtet sowie bestehende Anlagen modernisiert und erweitert werden. Dazu investierten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die private Entsorgungswirtschaft rd. 10 Mrd. Euro und schufen damit zugleich ca. 15.000 dauerhafte Arbeitsplätze.
Fristgerecht zum 1.Juni 2005 wurde die Ablagerung biologisch abbaubarer und organikreicher Abfälle zwar eingestellt und die ökologisch unzureichenden Deponien geschlossen. Aber reichen die Behandlungsanlagen? Ist eine solch gravierende Umstellung der Abfallwirtschaft bundesweit umfassend zu schaffen? Diese Fragen sollen im folgendem beantwortet werden. Dabei wird auch die Frage untersucht werden: Was kommt nach dem 1.6.2005? Wie geht es weiter? Wohin entwickelt sich die Abfallwirtschaft?
| Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
| Quelle: | 11. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2006) |
| Seiten: | 22 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. C.-André Radde |
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