Am 01.09.2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Das ElektroG dient der gleichzeitigen Umsetzung von zwei EG-Richtlinien (2002/95 und 2002/96 vom 27.01.03) in deutsches Recht.
Wesentliche inhaltliche Festlegungen sind u.a. die 'geteilte Produktverantwortung' zwischen den Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) und den Herstellern bzw. Vertreibern sowie die Zielvorgabe einer Mindestsammelquote von 4 kg/Einwohner und Jahr. Die Sammlung der Elektro- Altgeräte verbleibt auch zukünftig bei den ÖRE. Die Bürger sollen dadurch die bewährten kommunalen Sammelstrukturen (z.B. Wertstoffhöfe) auch weiterhin nutzen können. Die Sammelkosten sollen über die allgemeinen Abfallgebühren gedeckt werden. Die Hersteller/Vertreiber müssen die Elektro-Altgeräte ab 13. August 2005 auf eigene Kosten zurücknehmen und entsorgen. Im Vorfeld dieses Gesetzesentwurfes wurden bereits Überlegungen über die zukünftig anfallenden Kosten der Umsetzung der EG-Richtlinien angestellt. Hierzu wurden von verschiedenen Seiten (Hersteller, Kommunen, Entsorgungsbetriebe) Zahlen in die Diskussion gebracht, die eher zur Verunsicherung als zur Klärung der offenen Fragen beitrugen.
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Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | Publikationen (Juni 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jürgen Beckmann Dr. Manfred Harant |
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