Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass es bei seiner Verwendung als Lebensmittel keine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorruft. Unter Berücksichtigung der Art seiner Verwendung ist es möglich, Grenzwerte für Wasserinhaltsstoffe festzulegen, bei der eine akute oder chronische Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist.
Das ist die Basis für die Grenzwerte mikrobiologischer und chemischer Parameter in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV [1]). Diese Grenzwerte müssen aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit an der Stelle eingehalten bzw. unterschritten werden, an der das Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird.
Trinkwasser-Installation, Hygiene, Trinkwasserverordnung, allgemein anerkannte Regeln der Technik, AVBWasserV
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF Wasser-Special 03 / 2006 (März 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 7,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Werner Nissing |
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