Nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung [BBodSchV 1999] ist die Kenntnis von Gehalten gelöster Stoffe im Sickerwasser Grundlage für die Beurteilung einer von Bodenbelastungen ausgehenden Grundwassergefahr.
Um das Gefährdungspotenzial für das Grundwasser durch Schadstoffe im Bereich der ungesättigten Bodenzone zu bestimmen, müssen somit Informationen zum Anteil mobiler und mobilisierbarer Schadstoffe in der jeweiligen Bodenmatrix vorliegen. Zur Ermittlung des Auslaugverhaltens von Schadstoffen aus Böden und Feststoffen (Quellterm) durch Materialuntersuchungen stehen prinzipiell Standversuche (statisch, dynamisch), Schüttelversuche (statisch, dynamisch), Säulenversuche und Lysimeterversuche zur Verfügung, wobei in der BBodSchV insbesondere Säulen- und Lysimeterversuche vorgeschlagen werden. Mit dem Merkblatt Nr. 20 des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen liegen Empfehlungen für die Durchführung und Auswertung von Säulenversuchen für mit PAK belastete Böden vor [LUA NRW 2000; LUA NRW 2001]. Jedoch ist auch beim Säulenversuch anzumerken, dass aufgrund größtenteils fehlender Vergleichsdaten zu realen Sickerwasserkonzentrationen zumindest für wesentliche Schadstoffgruppen noch eine abschließende Validierung aussteht.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
Quelle: | 3. Karlsruher Altlastenseminar - 2002 (Juni 2002) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dr. Frank Pfeifer Dipl.-Ing. Michael Odensaß Dipl.-Ing. Stefan Schroers |
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