Bei der Altlastenbearbeitung versteht man unter dem Oberbegriff Altlasten“ gemeinhin Altablagerungen und Altstandorte.
Dabei sind Altablagerungen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, i.d.R. alte Müllplätze und Auffüllungen. In der Abfallwirtschaft / Deponietechnik sind Altdeponien Abfallentsorgungsanlagen, deren Betrieb zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der TA Siedlungsabfall (01.06.1993) zugelassen war. Im Prinzip unterscheiden sich Altablagerungen von Altdeponien oft nur dadurch, dass die einen vor dem Stichtag 01. Juni 1993, dem Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall, stillgelegt wurden und die anderen weiterbetrieben wurden. Aus technischer Sicht hingegen unterscheiden sich Altablagerungen und Altdeponien oft kaum oder gar nicht. Beide beinhalten in der Regel gleiche oder ähnliche Abfälle, haben i.d.R. keine Basisabdichtung und besitzen häufig nur einfache Bodenabdeckungen als Deponieabschluss. Altablagerungen unterlagen dem Altlastenrecht bzw. seit dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetz und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung dem Bodenschutzrecht. Altdeponien hingegeben unterliegen dem Abfallrecht (KrW-/AbfG 1994) bzw. den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Abfallgesetz (TA Abfall 1991 / TA Siedlungsabfall 1993) und seit neuestem der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV 2001) und der Deponieverordnung (DepV 2002).
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
Quelle: | 4. Karlsruher Altlastenseminar - 2003 (Mai 2003) |
Seiten: | 19 |
Preis: | € 9,50 |
Autor: | Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt |
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