Altlasten werden in den verschiedenen europäischen Ländern anhand unterschiedlichster gesetzlicher Grundlagen behandelt. Allgemein stehen dabei meist der Bodenschutz, der Gewässerschutz und das Abfallrecht im Vordergrund.
Das österreichische Altlastensanierungsgesetz und die enthaltene Definition des Begriffes Altlast‘ zielen zwar auf Umweltauswirkungen in Form von Verunreinigungen von Grundwasser und Boden ab, da es sich im übrigen aber vor allem um ein Finanzierungsgesetz handelt, ist in der Praxis fast ausschließlich das Wasserrechtsgesetz maßgeblich. Dadurch kann bei der Sanierung von Altlasten der traditionell hohe Standard des Gewässerschutzes, der vom Vorsorgeprinzip‘ getragen ist, zu äußerst aufwändigen Projekten führen, während mangels rechtlicher Grundlagen eine Integration des Bodenschutzes in der Praxis weitgehend fehlt. Gleichzeitig hat sich in den letzten zehn Jahren auch verstärkt herausgestellt, dass das Thema Altlasten‘ nur zum Teil ein Problem der tickenden Zeitbomben‘ ist. Das strukturelle Problem, das sich aus der Vielzahl an Standorten, die nicht hoch kontaminiert sondern in geringem Ausmaß belastet sind, ergibt, tritt immer mehr in den Vordergrund und verlangt nach neuen Lösungen. Damit Altlastensanierung sich nicht ausschließlich an Gesichtspunkten des Gewässerschutzes oder womöglich noch stärker an den ökonomischen Aspekten der gegenwärtigen Abfallwirtschaft ausrichtet, werden neue Ansätze benötigt, durch die Aspekte des Bodenschutzes sowie der Raumordnung oder allgemein der Nutzung der Ressourcen Boden und Wasser in umfassender Form berücksichtigt werden können. Im folgenden sollen die Rahmenbedingungen, Erfahrungen, Diskussionen und Perspektiven der Altlastensanierung in Österreich kurz umrissen werden.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
Quelle: | 5. Karlsruher Altlastenseminar - 2004 (Juni 2004) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 10,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Dietmar Müller |
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