Grabenarmer Leitungsbau und geeignete Rohre für Gas- und Wasserleitungen

Wie sollen Leitungen gebaut und betrieben werden? Unsichtbar und geräuschlos – für die Allgemeinheit. Fachleute wollen klar sehen und verstehen – wo steht das Regelwerk?

Im DVGW besteht seit längerem der Projektkreis „Grabenlose Bauweisen“. „Grabenlos“ deshalb, weil dort nur Bauweisen (für unterirdische Gas- und Wasserleitungen) ohne betretbaren Rohrgraben im Sinne von DIN 4124 „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ behandelt werden. Kein Rohr gelangt jedoch ganz ohne Baustelle in den Untergrund. Bei Fräs- und Pflugverfahren kommt es sogar zu durchgehenden, wenn auch nicht betretbaren Einschnitten. Man spricht auch von „nicht konventionellen“, im Sinne von nicht herkömmlichen Bauweisen. Konventionen ändern sich. Eigentlich bedeutet Konvention Übereinkunft. Kommen Leitungen ohne Übereinkunft in den Untergrund? „Grabenarm“ klingt zwar bescheiden, trifft aber die tatsächlichen Verhältnisse und lässt keine Vorstellung von einem baustellenfreien Leitungsbau aufkommen. Technische Normung ist immer auch eine Suche nach dem besten Begriff. Hat man eine gemeinsame Sprache gefunden, kommt man sich meistens auch inhaltlich schnell näher. Jedoch erfordert eine solide technische Regelsetzung gesicherte Erfahrungen, sie kann nur Bekanntes nachvollziehen und Wege beschreiben, die Pioniere ohne Navigationssystem und Vollkaskoversicherung selbstständig und eigenverantwortlich gebahnt haben. Welche technischen Regeln bestehen nun für grabenarme Bauweisen, welche werden zurzeit entworfen?



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 1-2006 (Januar 2006)
Seiten: 4
Preis: € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder
Autor: Dipl.-Phys. Wirtsch.-Phys. Klaus Büschel
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.