Energieversorgungsunternehmen stehen durch die mit der Liberalisierung des Energiemarktes verbundenen Vorgaben vor der Aufgabe, ihr Unternehmen neu zu strukturieren. Um Kosten zu sparen, ist es wichtig, dabei gleich die Anforderungen des Technischen Sicherheitsmanagements zu beachten.
Im Jahre 1998 fand in der Bundesrepublik Deutschland eine Energierechtsnovelle statt. Die Strom- und Gasmärkte wurden durch die europäische Wettbewerbs- und Binnenmarktpolitik geöffnet. Bis dahin hatten die Energieversorgungsunternehmen in ihren Versorgungsgebieten ein gesetzlich anerkanntes Monopol inne. Auf Grund des ausbleibenden Wettbewerbs wurden von der Europäischen Kommission Beschleunigungsrichtlinien erlassen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 2-2005 (Februar 2005) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | M. Sc., Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hermann Löhner |
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