Untersuchungs- und Nachweispflichten für MBA-Output treffen nach der gegenwärtigen Rechtslage sowohl Deponiebetreiber als auch Abfallbesitzer Darüber hinaus überwachen die zuständigen Behörden die Einhaltung der Untersuchungsund Nachweispflichten Regelungen zu Untersuchungs- und Nachweispflichten für MBA-Output enthält die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) in ihrem § 5 Anhang 4 AbfAblV gibt die Einzelheiten zur Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von behandelten Abfällen vor
INHALTSVERZEICHNIS
1 Untersuchungs- und Nachweispflichten
des Deponiebetreibers
1.1 Annahmekontrolle
1.2 Kontrollanalyse
1.3 Informationspflicht
1.4 Dokumentation
2 Untersuchungs- und Nachweispflichten
des Abfallbesitzers
3 Vorgaben zur Analytik nach Anhang 4 AbfAblV
4 Ausblick
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Ersatzbrennstoffe 5 (2005) (Dezember 2005) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | RA Hartmut Gaßner RAin Dr. Cornelia Nicklas |
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