Was dürfen wir vom Grundwasserschutz erwarten?

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung und die Herabsetzung des Nitratgrenzwertes von 90 auf 50 mg/l haben ab Ende der 80er Jahre intensive Bemühungen ausgelöst, die Nitratbelastung in den Rohwässern, insbesondere aber im Grundwasser zu senken. Lange Zeit standen hier gewässerschutzspezifische Maßnahmen wie beispielsweise die Begrünung und stringente Vorgaben der Bodenbearbeitung und Düngemittelanwendung im Vordergrund. In jüngerer Zeit gewinnen standort- und betriebsspezifische Betrachtungen, wie z. B. N-Bilanzüberschüsse an Bedeutung, da dadurch eine direkte Verknüpfung zwischen den Ziel-Immissionswerten im Grundwasser und den zulässigen Emissionswerten unter den standörtlichen und nutzungsstrukturellen Randbedingungen hergestellt werden kann. Dieser Ansatz ist besonders für bislang „sanierungsresistente“ Wasserschutzgebiete interessant.

Die Analyse der Belastbarkeit der Wasserschutzgebietsstandorte auf der Basis der Daten aus dem Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg und von Flächenbilanzüberschüssen ergibt, dass ca. 75.500 ha Problem- und Sanierungsgebiete aufgrund struktureller Probleme mit dem bisherigen Instrumentarium wohl nicht sanierbar sind.Wir stehen hier am Scheideweg: Entweder muss beim Grundwasserschutz deutlich nachgeschärft werden, um diese Gebiete sanieren zu können, wobei die emissionsorientierte Bilanzierung die Zielwerte vorgibt, oder es wird der wasserwirtschaftliche Grundsatz des Sanierungsgebotes aufgegeben und eine im Einzelfall wirtschaftlich günstigere “end-of-pipe“-Lösung herbeigeführt. Im vorliegenden Beitrag werden die Zusammenhänge aufgearbeitet.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF 07 / 2005 (Juli 2005)
Seiten: 11
Preis: € 11,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh
 
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