An Oberflächenabdichtungen werden je nach ihrer Zweckbestimmung und dem entsprechenden zugrunde liegenden Verordnungsrahmen unterschiedliche Anforderungen gestellt:
• Deponien, die der Deponieverordnung (DepV) bzw. der Abfallablagerungsverordnung unterliegen, sind nach der Verfüllung mit einem Oberflächenabdichtungssystem nach DepV bzw. TASi zu versehen. Neben dem Regelsystem nach Anhang 1 DepV bzw. TASi Nr. 10.4.1.4 sind auch gleichwertige Systemkomponenten möglich.
• Bei Hausmülldeponien, in denen unbehandelter Siedlungsabfall abgelagert wurde, und in denen infolge der biologische Umsetzungsprozesse erhebliche Setzungen und Sackungen stattfinden, werden zunächst temporäre Oberflächenabdichtungen aufgebracht, die nicht an die Vorgaben der DepV gebunden sind. Die temporären Abdichtungen können jeweils deponiespezifisch auf den Einzelfall bezogen optimiert werden, vor allem unter den Gesichtspunkten Kosten, Langlebigkeit, Wasserdurchlässigkeit, Integrierbarkeit in das endgültige Abdichtungssystem.
• Altablagerungen werden je nach ihrem Gefährdungspotenzial mit einer an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Oberflächenabdeckung oder –abdichtung versehen.
Copyright: | © LGA Bautechnik GmbH |
Quelle: | Deponieseminar 2005 (März 2005) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Wolf Ulrich Henken-Mellies |
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