Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung stehen durch die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und die 30. BImSchV seit dem 1. März 2001 fest. Damit ist die notwendige Investitionssicherheit für den Bau der Mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) gegeben. Für welche Technik sich eine entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft oder deren Beauftragter entscheidet oder entschieden hat, ist und wird sehr stark durch die vor Ort existierenden Rahmenbedingungen geprägt.
Vergangene Ausschreibungen bzw. Vergaben zeigen, dass die MBA-Technologie - gerade in Verbindung mit TASi-konformen Deponien - gute Realisierungschancen hat. Dadurch ist ebenfalls sichergestellt, dass die durch Steuergelder oder Entsorgungsentgelte finanzierten TASi-konformen Deponien und deren Infrastruktur optimal ausgelastet werden können. Die im März 2001 dazu verabschiedeten Verordnungen gewährleisten, dass dies ohne ökologischen Nachteil geschieht.
| Copyright: | © IWARU, FH Münster |
| Quelle: | 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Thomas Grundmann |
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