Ohne komfortable, ortsnahe Sammelstellen werden die Konsumenten nur wenig zum Gelingen des Elektrogesetzes beitragen
Die Vorbereitungen zur Rücknahme und Verwertung von Elektroschrott laufen auf vollen Touren. Verbraucherinnen und Verbraucher können ab dem 24. März 2006 alte Radios, Computer und andere Elektround Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen, zum Beispiel Wertstoffhöfe, abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)1vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 24. März 2005 in Kraft getreten ist. Während die Planungen bei der deutschen Elektro- und Elektronikindustrie sowie bei den Kommunen weit fortgeschritten sind, fühlt sich für die 82 Millionen Verbraucher in Deutschland niemand zuständig. Die Kommunen verweisen auf ihr bewährtes Informations- und Sammelangebot. In der Regel handelt es sich hierbei um Bekanntmachungen im Abfallkalender und um Wertstoffhöfe. Und an diesem Angebot wird sich nicht zuletzt aus Kostengründen kaum etwas ändern. Wird der Verbraucher durch die halbe Stadt fahren, um beispielsweise sein defektes Handy oder Radio umweltgerecht zu entsorgen? Oder wird er den unschlagbaren bürgernahen Service der Hausmülltonne wahrnehmen? Bleibt also vieles wie es ist? Kritiker weisen auf diese Lücke im Konzept des ElektroG hin. Sie befürchten, daß ohne ein komfortables, ortsnahes Sammelstellenangebot für den Verbraucher die Ziele des ElektroG nicht erreicht werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | 02/2005 - Klärschlamm (Juni 2005) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Gudrun Pinn |
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