Darum prüfe, wer etwas ewig bindet

Das neue ElektroG gibt der Demontage von Elektro(nik)altgeräten neue Impulse

Am 23. März 2005 wurde das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektround Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17 veröffentlicht1. Mit diesem Gesetz werden die europäische Richtlinie 2002/96/ EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)2 und die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS)3 vom 27. Januar 2003 in nationales Recht umgesetzt. Damit wird formal die Rechtssicherheit geschaffen, auf die die betroffenen Kreise (Hersteller, Öffentlich-Rechtliche Entsorgungsträger, Behandler und Verwerter) seit 1991 mit der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfes zu diesem Thema, gewartet haben. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und den darin enthaltenen Vorgaben kommt eine Vielzahl von Aufgabenstellungen auf die betroffenen Kreise zu. Daher ist es unbedingt erforderlich, die Organisation und die Durchführung des Recyclings von elektr(on)ischen Altgeräten den veränderten Randbedingungen anzupassen und durch die Konzeption neuer, sowohl ökologisch als auch ökonomisch effizienter  abfallwirtschaftlicher Strategien, Rechnung zu tragen.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: 02/2005 - Klärschlamm (Juni 2005)
Seiten: 5
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Ralf Brüning
Dipl.-Ing. Robert Harms
 
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