In der jüngeren vergaberechtlichen Spruchpraxis haben zwei Entscheidungen vor allem auf kommunaler Seite für Aufsehen gesorgt, die bestimmte Formen kommunaler Kooperation dem Vergaberechtsregime der §§ 97 ff. GWB unterworfen haben. Es handelt sich um die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5.5.20042 und des OLG Frankfurt am Main vom 7.9.20043.
Beiden Beschlüssen lag ein weitgehend ähnlicher Sachverhalt zugrunde. In beiden Beschlüssen ging es um die Frage, ob eine Kommune Aufgaben, die ihr als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträgerin oblagen, über den Abschluss einer auf das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW (GkG NW) bzw. das hess. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (hess. KGG) gestützten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf eine andere Kommune ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens übertragen kann. Beide Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen sei. Beide Beschlüsse sind vor allem von kommunaler Seite zum Teil heftig kritisiert worden. Dies gibt Veranlassung, die Beschlüsse und die daran geübte Kritik einer näheren Betrachtung zuzuführen.
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| Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 06/2004 (Dezember 2004) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | RA Dr. Stefan Gesterkamp |
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