Verschiedene Entsorgungspflichtige Körperschaften stehen vor dem Problem, für die gesetzlich geforderte Behandlung von Abfällen zur Beseitigung ab dem 01.06.2005 nicht über ausreichende Anlagenkapazitäten zu verfügen. Ein Beispiel hierfür ist das Land Berlin, dem allein für die Behandlung von Hausmüll zur Beseitigung eine Anlagenkapazität für ca. 400.000 Mg/a fehlt.
Nach dem zwischenzeitlich veröffentlichten Abfallwirtschaftsplan der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin soll auf den Bau weiterer Restmüllverbrennungsanlagen bei gleichzeitigem Ausbau der vorhandenen Kapazitäten und der Auslastung der bestehenden MVA in Ruhleben“ verzichtet werden. Stattdessen ist vorgesehen, die nach Vermeidung und Verwertung verbleibenden Abfälle zur Beseitigung, sofern sie nicht in der bestehenden MVA Ruhleben thermisch behandelt werden können, einer abfallstromdifferenzierten mechanischen und mechanisch-physikalisch-biologischen Abfallbehandlung zu unterziehen. Ziel dieser Behandlung ist es, ein energetisch oder stofflich verwertbares Produkt zu erzeugen, das in bestehenden Anlagen genutzt werden kann. Im folgenden Beitrag werden die Kostenaspekte einer solchen Konzeption dargestellt.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 6. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2001) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Rüdiger Oetjen-Dehne Beate Winkler |
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