Zahlreiche Deponien müssen zum 31.05.2005 geschlossen werden, weil sie nicht die deponietechnischen Anforderungen nach der AbfAblV erfüllen. Für die Betreiber solcher Deponien stellen sich typischerweise folgende planerischen und rechtlichen Fragen:
• Welche Anforderungen sind an die Endgestaltung des Deponiekörpers, seine Profilierung zu stellen?
• Was ist zu tun, wenn die Deponie bei Betriebsende nicht die ursprünglich im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Endkubatur erreicht hat?
• Dürfen im Rahmen notwendiger Profilierungsmaßnahmen weiterhin Abfälle angenommen werden?
• Ist es zulässig, vor der endgültigen Abdichtung einer stillgelegten Deponie eine temporäre Oberflächenabdeckung aufzubringen?
• Welche Anforderungen sind an eine solche Abdeckung zu stellen?
• Welche Anforderungen sind an die Oberflächenabdichtung zu stellen?
Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen und die sich in der Vollzugspraxis stellenden Probleme geben.
| Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
| Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2005 (Mai 2005) |
| Seiten: | 14 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | RA Hartmut Gaßner RA Wolfgang Siederer |
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