Das Jahr 2005 beginnt mit einem vergaberechtlichen Paukenschlag durch den EuGH. Nachfolgend deshalb eine Darstellung der EuGH-Entscheidung sowie der zu erwartenden Konsequenzen. Weiterhin wird zu zwei Themen ausgeführt, die wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung und Prognose der Stoffströme in der Abfallwirt-schaft haben: Verwertung auf Deponien und Entwicklung der Getrennthaltung von Siedlungsabfällen.
In dem aufgrund eines Vorlagebeschlusses des OLG Naumburg anhängigen Verfah-ren C-26/03 hat der EuGH entschieden, dass gemischtwirtschaftliche Gesellschaften, an denen neben einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern (z. B. Kommunen), private Unternehmen als Gesellschafter beteiligt sind, nicht ohne ein Vergabeverfah-ren beauftragt werden können. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Gesellschaft, die sich rechtlich von ihm unterscheidet und an deren Kapital er mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist, einen entgeltlichen Ver-trag über Dienstleistungen zu schließen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen, sind die in der Dienstleistungsrichtlinie vorgese-henen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stets anzuwenden.
| Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
| Quelle: | 10. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (April 2005) |
| Seiten: | 11 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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