Seit dem In-Kraft-Treten der Technischen Anleitung Siedlungsabfall und der damit eingeleiteten Abkehr von der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle im Jahr 1993 wurde im Land Berlin um den besten Weg zur Gestaltung der Abfallbehandlung ab dem Jahr 2005 gerungen. Wie auch in anderen Ländern oder Kommunen, wurde die Diskussion um die Entwicklung der dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) überlassenen Abfallmenge und die Art der Vorbehandlung in einer großen Spannbreite geführt.
 Im Abfallentsorgungsplan des Landes Berlin von 1995 waren, basierend auf den Mengenbilanzen des Jahres 1992, drei neue Restmüllverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von 850.000 t/a zusätzlich zur vorhandenen MVA Ruhleben geplant. Die tatsächliche Entwicklung der Abfallmengen machte eine rasche Neubewertung nötig. In einem Mediationsverfahren wurden die Beteiligten – Senatsverwaltung, Umweltschutzverbände, die Vertreter der Entsorger, um nur einige zu nennen – an einen runden Tisch der abfallwirtschaftlichen Vernunft geholt. Ergebnis des 1997 abgeschlossenen Mediationsverfahrens war die Festlegung der im Jahr 2005 zu behandelnden Restabfallmenge. Das abgestimmte Mengenszenario geht von minimal 826.000 t/a bis maximal 1.080.000 t/a aus – dies entsprach einer weiteren Reduktion von 17 % respektive 35 % gegenüber der Mengenbilanz des Jahres 1997, welche als Aufsatzpunkt gewählt worden war.  Hinsichtlich der Abfallmenge, die den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) als Anstalt öffentlichen Rechts ab dem Jahr 2005 überlassen wird und zu entsorgen ist, rechnet das Land Berlin seitdem mit einer Planmenge von 983.000 Tonnen an gemischten Siedlungsabfällen.
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| Quelle: | Ersatzbrennstoffe 4 (2004) (November 2004) | 
| Seiten: | 12 | 
| Preis: | € 0,00 | 
| Autor: | Dr. Doris Michalski Dipl.-Ing. Michael Blöcher  | 
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