Eine Frage der Abgrenzung

Im Zuge der europäischen Recyclingstrategie ließ die EU-Kommission die Definition von Verwertungs- und Beseitigungsverfahren untersuchen

Im Jahr 2003 leitete die Europäische Kommission eine Konsultation über die künftige „thematische Strategie für Abfallvermeidung und Recyling“ ein. Im Blickpunkt steht hierbei auch die europäische Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EEC (ARRL). Diese definiert Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, indem sie in Artikel 1(e) und 1(f) zwischen Verwertung und Beseitigung differenziert und auf die Anhänge IIA und IIB verweist, die Verwertungs- und Beseitigungsverfahren auflisten. Für die europäische Strategie zur Abfallbewirtschaftung sollte unter anderem eine mögliche Revision der genannten Anhänge überprüft werden. Dazu vergab die Europäische Kommission an die Ökopol GmbH eine Auftragsstudie. Als einen der Anlässe für diese Studie nannte die Kommission, daß in den vergangenen Jahren viele Verwertungs- und Beseitigungsverfahren wesentlich verändert und neue Verfahren entwickelt wurden. Hierdurch habe sich eine Situation ergeben, in der es oft nicht mehr möglich sei, Entsorgungsverfahren eindeutig zu den bestehenden Einträgen der Anhänge IIA und IIB zuzuordnen. Hinzu komme, daß der Wortlaut vieler Einträge keine zweifelsfreie Charakterisierung der Verfahren ermögliche und aufgrund fehlender Klarheit eine Reihe von unterschiedlichen Interpretationen vorgenommen wurden. Die Studie zielte darauf ab, eine technisch orientierte Basis für eine mögliche Revision der Anhänge IIA und IIB der ARRL zu erarbeiten. Dabei wurden Verfahren der energetischen Verwertung und der thermischen Behandlung im Auftrag durch die Kommission von der Bearbeitung ausgeschlossen.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: 01/2005 - Altautoverwertung (Februar 2005)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Knut Sander
Dipl.-Ing. Dirk Jepsen
Stephanie Schilling
Dipl.-Ing. Christian Tebert
 
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