Die Abwasserverordnung enthält bisher nur Anforderungen und Zielgrößen hinsichtlich der Einleitung kommunalen, gewerblichen und industriellen Schmutzwassers in die Gewässer. Bezüglich des Regenwassers, das gesetzlich zum Abwasser gehört und eine signifikante Quelle der Gewässerbelastung darstellt, gibt es dagegen bisher keine gesetzlich festgelegten Anforderungen und Zielgrößen.
Diese müssen sich jedoch wegen der Besonderheiten des Regenwasseranfalls und seiner möglichen Bewirtschaftung von denen des Schmutzwassers deutlich unterscheiden. Es werden daher vier Anforderungsebenen definiert, für die jeweils verschiedene konkrete Anforderungen und Zielgrößen benannt werden. Die folgenden Ausführungen enthalten Vorschläge für Anforderungen zur Regenwasserbewirtschaftung, die sich auf die Erlaubniserteilung für neue Einleitungen entsprechend § 7a WHG beziehen. Bei der Erneuerung der Erlaubnis vorhandener Einleitungen können die Vorschläge als Richtschnur für anzustrebende Anforderungen dienen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn es sich um Einleitungen handelt, in deren Einzugsgebiet starke Veränderungen hinsichtlich der Entwässerungsverhältnisse stattfinden werden, z.B. weil eine Sanierung oder ein Umbau des vorhandenen Systems bevorsteht oder weil Neubaugebiete an ein vorhandenes Ableitungssystem angeschlossen werden sollen.
Schlagworte: Abwasserbehandlung, Regen(ab)wasser, Regenwasserbewirtschaftung, Abwasserverordnung, WHG §7a, Einleitungserlaubnis
Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 12 / 2004 (Dezember 2004) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 7,00 |
Autor: | Professor Dr.-Ing. Friedhelm Sieker Professor Dr.-Ing. Mathias Grottker Dr. Ulrich Hagendorf Prof. Dr. Jürgen Hahn Dr.-Ing. Heiko Sieker |
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