Seit den Ereignissen vom 11. September 2001 in den USA wird die Frage der Sicherheit von Einrichtungen deutscher Wasserversorgungsunternehmen wieder diskutiert.
Der hundertprozentige Schutz der Trinkwasserversorgung ist nicht erreichbar.Anhand von Beispielen wird dargestellt,durch welche Maßnahmen ein Eindringen in Wasserversorgungsanlagen erkannt, so weit wie möglich erschwert und dadurch zeitlich hinausgezögert werden kann. Die Wasserversorgungsunternehmen sind gemäß § 16 (6) der Trinkwasserverordnung verpflichtet, Maßnahmepläne aufzustellen, um bei einem Ausfall der leitungsgebundenen Wasserversorgung die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Es wird über die Erfahrung der Landeswasserversorgung bei der Aufstellung der Maßnahmepläne für kleinere Wasserversorgungsunternehmen berichtet.
Schlagworte: Wasserversorgung, Sicherheit, Objektschutzmaßnahmen, Maßnahmenplan, Notversorgung
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 11 / 2004 (November 2004) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Martin Emmert Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gutknecht Dipl.-Ing. Rainer Scheck |
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