Nebeneinrichtung oder eigenständige Anlage?

Bestimmung des Umfangs immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen am Beispiel eines Gebrauchtreifenlagers und einer Biogasanlage

Soll eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage erteilt werden, so stellt sich häufig schon im Vorfeld der Antragstellung, spätestens aber zu Beginn des Genehmigungsverfahrens die Frage, welche Einrichtungen einer Betriebsstätte von der Genehmigung umfasst werden. Die richtige Bestimmung des Umfangs der Genehmigungsbedürftigkeit und damit später des sachlichen Umfangs der Genehmigung kann sowohl in formeller wie auch in materieller Hinsicht für die Rechtmäßigkeit der Genehmigung entscheidend sein.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 01/2005 (Februar 2005)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Klaus Stefan Kälberer
 
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