EuGH Zu Inhouse-Geschäft

Keine vergaberechtsfreie Inhouse-Beauftragung von gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften

Das Jahr 2005 beginnt mit einem vergaberechtlichen Paukenschlag durch den EuGH. In dem aufgrund eines Vorlagebeschlusses des OLG Naumburg anhängigen Verfahren C-26/03 hat der EuGH entschieden, dass gemischtwirtschaftliche Gesellschaften, an denen neben einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern (z. B. Kommunen), private Unternehmen als Gesellschafter beteiligt sind, nicht ohne ein Vergabeverfahren beauftragt werden können.

Wenn ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Gesellschaft, die sich rechtlich von ihm unterscheidet und an deren Kapital er mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist, einen entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen zu schließen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen, sind die in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stets anzuwenden.



Copyright: © Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Quelle: GGSC-Abfall 01/2005 (Januar 2005)
Seiten: 4
Preis: € 4,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
RA Wolfgang Siederer
 
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