Bei der Umsetzung der neuen Altholzverordnung muß eine Reihe
offener Fragen berücksichtigt werden
Die Altholzverordnung, die zum 1. März dieses Jahres in Kraft treten wird, betrifft die Entsorgung von etwa acht Millionen Tonnen Altholz pro Jahr sowie eine derzeit noch offene Menge an Produktionsabfällen in der Holzwirtschaft. Sie ist das erste gesetzliche Regelwerk, das den Leitgedanken des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – den Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung – konsequent umsetzt. Die in Brüssel notifizierte Verordnung soll bundesweit Rechtsicherheit bringen und Regelungen der Bundesländer ablösen. Nach Jahren kontroverser Diskussionen und erheblicher Verunsicherungen durch unterschiedliche Länderregelungen begrüßt die Wirtschaft
vor allem die Rechtssicherheit, die mit der Verordnung jetzt hergestellt ist. Dennoch gibt es für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung offene Fragen bei den Behörden und bei den betroffenen Unternehmen. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit erörtert.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Rainer Marutzky |
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