Phytohygienische Prozeßprüfungen können zur Beurteilung der Hygieneleistung von Kompostierungsabläufen eingesetzt werden
Mit Prozeßprüfungen zur Phytohygiene, wie sie nach dem Merkblatt M 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und dem Baumusterprüfsystem der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) vorgesehen sind, können relevante Aussagen zur Hygienisierungsleistung von Kompostierungsverfahren und Kompostierungsanlagen getroffen werden. Dies haben Untersuchungen in einem Forschungsvorhaben "Phytohygiene der Bioabfallkompostierung" (1994-1996)1 gezeigt. Mit diesen Prüfsystemen, die als "Stand der Technik" anzusehen sind, ist es in Bezug auf die Hygienisierung möglich, die Leistung einer Kompostierungsanlage zu beurteilen, den Erfolg in Abhängigkeit von der Rottezeit zu beobachten, mögliche Schwachstellen in der Kompostierungspraxis zu erkennen und dementsprechend Optimierungen vorzunehmen. Die phytohygienischen Untersuchungen auf Praxisanlagen machen deutlich, daß die verwendeten Testorganismen bei einer sachgerechten Prozeßführung weitgehend bis vollständig eliminiert werden konnten. Wenn optimale Prozeßbedingungen
konstant eingehalten werden, kann bereits nach einer Rottezeit von ein bis zwei Wochen ein ausreichender Abtötungserfolg der Prüforganismen erzielt werden, die eine nachgewiesene hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Temperatur und biologische Abbaubedingungen besitzen. Bei ungenügender Prozeßführung hingegen ist eine ausreichende Hygienisierungsleistung der Kompostierung in Frage gestellt; dies gilt insbesondere bei sehr kurzen Rottezeiträumen. Anhand der Daten aus insgesamt 31 Prozeßprüfungen werden im folgenden Beitrag Empfehlungen zur Prozeßsteuerung für eine sichere Hygienisierung abgeleitet.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 03/1998 - Biologische Verfahren (August 1998) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Eleonore Marciniszyn Dipl.-Ing. Ralf Gottschall |
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