"Vor dem Hintergrund der mit Wirkung vom 01.03.2001 geltenden ""Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen"" stehen viele Deponiebetreibern vor der Entscheidung, entweder ihre Deponien bzw. Teilbereiche der Deponien an den Stand der Technik für einen Weiterbetrieb über den 31.05.2001 hinaus anzupassen und/oder den geregelten Abschluss der Deponien zu planen in dessen Ergebnis das Aufbringen einer endgültigen Oberflächenabdichtung steht."
" Die Märkische Entsorgungsanlagen Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH betreibt als Abfallentsorgungsunternehmen seit 1974 an verschiedenen Standorten im Land Brandenburg neben einer Sonderabfallverbrennungsanlage und Sortieranlagen zwei Siedlungsabfalldeponien sowie eine Bauschutt- und eine Sonderabfalldeponie mit einer Gesamtdeponieoberfläche von ca. 450 ha.
Vor dem Hintergrund der mit Wirkung vom 01.03.2001 geltenden ""Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen"" stehen viele Deponiebetreiber - wie auch die MEAB - vor der Entscheidung, entweder ihre Deponien bzw. Teilbereiche der Deponien an den Stand der Technik für einen Weiterbetrieb über den 31.05.2001 hinaus anzupassen und/oder den geregelten Abschluss der Deponien zu planen in dessen Ergebnis das Aufbringen einer endgültigen Oberflächenabdichtung steht.
| Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
| Quelle: | 62. Informationsgespräch (April 2003) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Werner Brücklmeier Dipl.-Ing. Steffen Raabe |
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