Am 01.01.2005 startet der Emissionshandel. Die Abfallwirtschaft kann vom Emissionshandel profitieren, wenn sie die sich eröffnenden Möglichkeiten hinsichtlich der Verwertung von Abfällen zu nutzen weiß. Gleichzeitig möchten wir in den nachfolgenden Ausführungen einige Gedanken dazu anstellen, ob der abfallbeeinflusste Teil“ des Emissionshandels, als Teil der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls, einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
U&I hat vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Dienstleistungsgesellschaft der Niedersächsischen Wirtschaft (DNW) das Projekt co2ncept ins Leben gerufen. co2ncept wird gefördert durch die DEUTSCHE BUNDESSTIFTUNG UMWELT (DBU). Erste Erfahrungen aus dem Projekt sind aus Sicht der Autoren von großer Bedeutung für abfallbeeinflusste“ Emissionsminderungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund wird einleitend ein Überblick zum Projekt co2ncept gegeben. Um die Fragestellung welche Chancen bietet das Emissionshandelsrecht für die Abfallwirtschaft“ beantworten zu können, wird anschließend das Prinzip des Emissionshandels sowie die weiteren Mechanismen des Kyotoprotokolls erläutert.
co2ncept verfügt über folgenden Projektsäulen:
1. Praktische Vorbereitung der Unternehmen auf den bevorstehenden Emissionshandel (Stichtag 1.1.05!),
2. Spiegelung von offenen Fragen und Problemen aus den Unternehmen in die Politik,
3. Vernetzung bestehender Aktivitäten und Nutzung vorhandener Ansätze
4. Entwicklung und Bereitstellung von Informationen, Leitfäden und Softwarelösungen,
5. Individuelle Beratung von mittelständisch geprägten Unternehmen, die dem Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen,
6. Kommunikation und Information: Informationsveranstaltungen, Arbeitsgruppen, Internetseite,
7. Lösungsansätze für den Mittelstand: z.B. Pooling.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 65. Informationsgespräch (Dezember 2004) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Wiebke Brasch Dipl. Ing. Nils Oldhafer |
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Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
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