Vorsorgeorientierte Begrenzung von Schadstoffeinträgen in landwirtschaftlich genutzte Böden am Beispiel der Klärschlammverwertung

Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel ist aus Vorsorgegründen sicherzustellen, dass es durch Bewirtschaftungsmaßnahmen (Ausbringungen von Klärschlamm, Gülle, mineralischen Dünger und Kompost) zu keiner langfristigen Aufkonzentration von Schadstoffen im Boden kommt. BMU und UBA haben eine fachliche Überprüfung und Neubewertung vorgenommen und kommen dabei zu den nachfolgenden Ergebnissen [1]. Dabei wurden Schadstoffeinträge unabhängig von den eingesetzten Materialien nach denselben Maßstäben bewertet.

Klärschlamm [1] Es wurde untersucht, welche Schadstoffeinträge in den Boden durch die Verwendung von Klärschlämmen entsprechend den Vorgaben der geltenden deutschen Klärschlammverordnung in der Praxis zu erwarten und welche Austräge gleichzeitig durch Auswaschung und Erntevorgang in Rechnung zu stellen sind.
Danach führt die Klärschlammdüngung zu erhöhten Einträgen von Schwermetallen und somit über die Jahre zu einer Anreicherung im Boden, die auf Dauer nicht akzeptabel ist.
Außerdem ist davon auszugehen, dass Klärschlämme aufgrund von Abwassereinleitungen aus privaten Haushalten und Gewerbe eine Vielzahl von problematischen organischen Schadstoffen enthalten, die in den Kläranlagen nicht abgebaut oder abgetrennt werden und die sich deshalb im Klärschlamm wiederfinden.
Die Rückgewinnung von Phosphat aus Klärschlamm und Abwasser ist notwendig, weil die Phosphatvorkommen weltweit begrenzt und Phosphate als Düngemittel nicht ersetzbar sind.
 



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 28
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Jürgen Hahn
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.