Die MEAB mbH zählt zu den größten Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen in Deutschland. Gegenwärtig werden Entsorgungsanlagen in
• Schöneiche (Hausmülldeponie und Sonderabfallverbrennungsanlage),
• Vorketzin (Hausmülldeponie sowie Baustellen- und Gewerbeabfallsortieranlage),
• Deetz (Deponie für Bauschutt, Bodenaushub und andere Bauabfälle) und
• Röthehof (Sonderabfalldeponie) vorrangig zur Entsorgung von Berliner und Brandenburger Abfällen betrieben.
Während der Hauptschwerpunkt des Unternehmens in der Vergangenheit auf dem Betrieb von Beseitigungsanlagen lag, sieht sich die MEAB nun in der Verantwortung, den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern sowie den beauftragten Dritten
• emissionsfreie und nachsorgearme,
• kostengünstige sowie
• langfristig stabile
Alternativen zur bisher fast ausschließlich praktizierten Deponierung des Restsiedlungsabfalls anzubieten.
Das seit 1996 geltende KrW-/AbfG, aber insbesondere die am 1. März 2001 in Kraft getretene Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAblV) und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (30. BImSchV) erforderten von der MEAB ein flexibles Anpassen der bis dahin verfolgten Entsorgungsstrategie:
a) Entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Schonung der natürlichen Ressourcen ist der Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle grundsätzlich der Vorrang vor deren Beseitigung einzuräumen.
b) Die Verwertung hat stofflich oder energetisch zu erfolgen; sie ist in jedem Fall ordnungsgemäß und schadlos durchzuführen.
c) Die Verwertung von abgetrennten Abfallfraktionen hat hochwertig zu erfolgen.
d) Vor ihrer Deponierung sind Siedlungsabfälle so vorzubehandeln, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Werner Brücklmeier Dr. Bernd E. Müller |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.