In den vergangenen Monaten sind einige immissionsschutzrechtliche Regelungen in Deutschland neu eingeführt bzw. verändert worden, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis entwickeln werden. Betroffen sind unterschiedliche Wirtschaftskreise.
Weiter sind einige Regelungen, insbesondere aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben, im Gesetz- bzw. Verordnungsgebungsverfahren. Auch hier sind entsprechende Auswirkungen auf die Praxis von Bedeutung.
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick gegeben, der insbesondere die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft beschreibt.
Mit dem im August diesen Jahres in Kraft getretenen Artikelgesetz sollen in erster Linie die UVP-Änderungsrichtlinie sowie die IVU-Richtlinie in deutsches Recht überführt werden [1]. Darüber hinaus soll im Zusammenhang mit der Umsetzung der IVU-Richtlinie die EU-Deponierichtlinie vom 26. April 1999, soweit dies auf gesetzlicher Ebene erforderlich ist, in nationales Recht umgesetzt werden. Schließlich trägt das Artikelgesetz einem Umsetzungsbedarf Rechnung, der sich aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zur ursprünglichen UVP-Richtlinie sowie zur Umweltinformationsrichtlinie ergeben hat.
Neben diesem gemeinschaftsrechtlich veranlassten Regelungsbereich sind zwei weitere Punkte des Artikelgesetzes zu nennen, die unabhängig davon aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich zum einen um eine Regelung zur Öko- Audit-Privilegierung und zum anderen um die Einführung einer Sicherheitsleistung für genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen. Abgesehen von diesen beiden Punkten verfolgte das Artikelgesetz jedoch grundsätzlich die Linie einer 1:1-Umsetzung der genannten EU-Richtlinien.
Im Folgenden wird im Wesentlichen auf die Umsetzung der IVU-Richtlinie eingegangen.
Bei der Umsetzung der IVU-Richtlinie hat der BMU sich von folgender Grundstruktur leiten lassen:
Die IVU-Richtlinie schreibt ein integriertes Konzept für die Zulassung von Industrieanlagen und Deponien vor, um durch die vollständige Koordinierung der Zulassungsverfahren und der Auflagen in den Bereichen Boden, Wasser und Luft ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Die Deponierichtlinie konkretisiert im Hinblick auf die technischen Merkmale von Deponien die allgemeinen Anforderungen der IVU-Richtlinie. Daraus ergeben sich aufgrund der IVU-Richtlinie folgende Änderungen im innerstaatlichen Umweltrecht:
- Auf der Ebene der Bundesgesetze mussten das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geändert werden.
- Darüber hinaus waren zur Umsetzung der IVU-Richtlinie (und der UVPÄnderungsrichtlinie) Änderungen der 4. BImSchV und der 9. BImSchV erforderlich. In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen musste insbesondere der Katalog der genehmigungspflichtigen Anlagen im Hinblick auf die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung angepasst werden. In der Genehmigungsverfahrensverordnung geht es vor allem um die Anpassung der Antragsunterlagen sowie der Regelungen über die Verfahrensintegration und über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
Seiten: | 26 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl |
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