Das Land Berlin muss seine Entsorgungspraxis tief greifend verändern, wie alle anderen Entsorgungsträger auch, sofern sie sich heute noch zum guten Teil auf die herkömmliche Deponierung stützen. Gemessen an Art und Umfang der Aufgabe, ist dafür nicht mehr viel Zeit. Nüchternheit ist eingekehrt, seit alle Spekulationen darüber, wie ernst der Stichtag 1. Juni 2005 denn zu nehmen sei, durch eine gefestigte Rechtslage beendet worden sind.
Als öffentlicher Entsorgungsträger muss das Land Berlin die Entsorgungssicherheit gewährleisten, jedenfalls bezogen auf die überlassungspflichtigen Abfälle. Das sind in Berlin allemal die Siedlungsabfälle aus den Privathaushalten sowie die Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, sofern sie von den Abfallbesitzern nicht verwertet oder zur Verwertung an Dritte abgegeben werden. Planungszahl für das Pflichtprogramm des Landes sind 983.000 t pro Jahr, also fast eine Million Tonnen, mit denen ab 2005 Jahr für Jahr zu rechnen sein wird. Das ist eine politisch breit abgestimmte Prognose.
Die BSR erfüllen in Berlin die praktischen Pflichten des öffentlichen Entsorgungsträgers Land Berlin. Sie gewährleisten als dessen ausführender Teil die Entsorgungssicherheit. Mit anderen Worten: Die Politik macht Vorgaben für die Struktur und Ausrichtung der öffentlichen Abfallwirtschaft. So gilt es seit langem als ausgemacht, dass eine weitere MVA nicht in Frage kommt. Die BSR beraten die Politiker gerne, doch wenn deren Würfel gefallen sind, geht es an die praktische Umsetzung, und die BSR erarbeiten einen passenden Investitionsplan.
An dieser Stelle stehen wir zurzeit. Spät, aber nicht zu spät. In der jüngsten Vergangenheit haben sich die politischen Prämissen noch einmal einschneidend und sehr kurzfristig geändert. So wurde festgelegt, dass auch eine eigene energetische Verwertung innerhalb des Stadtgebietes unerwünscht ist. Die gesamte konzeptionelle Planungsarbeit lief bis zu diesem Zeitpunkt auf eine eigene energetische Verwertungsanlage hinaus. Das ist Vergangenheit. Nun gilt die Orientierung auf eine weitgehend externe Verwertung und dies wird sich auch nach der gerade durchgeführten Wahl als unumkehrbar erweisen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Peter Podewils |
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