Kapazitäten für Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm

Die Entsorgung von Klärschlämmen hat in Deutschland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw-/AbfG), der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) (zukünftig auch der Bioabfall VO) und der TA Abfall bzw. TA Siedlungsabfall zu erfolgen. Neu wird sein, dass die Ablagerung von Abfällen und damit auch von Klärschlämmen zukünftig nicht mehr durch die TA Siedlungsabfall sondern durch die geplante Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) geregelt wird.

 Diese Verordnung, in der die Anforderungen aus der TA Siedlungsabfall über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen einschließlich mechanisch-biologisch behandelter Abfälle neu gefasst ist, tritt voraussichtlich im Februar oder März 2001 in Kraft .
Eine besondere Bedeutung in der Klärschlammentsorgung kommt der Verwertung zu. Ein erheblicher Anteil des anfallenden Klärschlamms wird in der Landwirtschaft, landbaulichen Verwertung oder zur Kompostierung eingesetzt. Der Anteil an nicht verwerteten Klärschlämmen, die auf Deponien abgelagert wurden, ist bisher ständig zurückgegangen.
Die in der TA Siedlungsabfall vorgegebene Begrenzung des TOC bei den Zuordnungskriterien auf < 3 Masse-% für die Deponieklasse II und auf < 1 Masse-% für die Deponieklasse I ist direkt in die Abfallablagerungsverordnung übernommen worden. Bei dem in der Abfallablagerungsverordnung neu geschaffenen dritten Deponietyp für die Ablagerung von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen wird bei den Zuordnungskriterien der TOC auf < 18 Masse-% begrenzt. Inwieweit sich diese neue Regelung auch auf die Beseitigungswege von Klärschlämmen auswirken wird, muss die Zukunft zeigen. Eine Ablagerung von Klärschlämmen auf Deponien wird damit ab dem Jahr 2005 nur noch nach einer Vorbehandlung (z.B. mechanisch-biologisch) oder einer weitergehenden Behandlung (z.B. thermisch) möglich sein.
Um den Anforderungen an die Ablagerung und hier insbesondere den Zuordnungskriterien der Deponieklassen I und II Rechnung zu tragen, sind neben der Entwicklung neuer Verfahren zur Klärschlammentsorgung insbesondere die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten, wie z.B. die thermische Behandlung in Mono-Klärschlamm-Verbrennungsanlagen oder die Mitverbrennung in Hausmüllverbrennungsanlagen bzw. Kohlekraftwerken sowie alternative thermische Behandlungsverfahren, intensiv zu nutzen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Verantwortungsbewusste Klärschlammverwertung (2001) (Juni 2001)
Seiten: 14
Preis: € 0,00
Autor: Bernt Johnke
 
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